Kosten & Ablauf

Die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Eine Privatpraxis darf mit allen privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und mit den Berufsgenossenschaften abrechnen. Für Angehörige von Bundeswehr und Bundespolizei bestehen Sonderregelungen, wobei auch diese in Privatpraxen behandelt werden können. Ähnliches gilt für Beamt*innen der Bundesbahn oder der Post. Darüber hinaus können Sie eine Psychotherapie jederzeit als Selbstzahler*in wahrnehmen. 

Privatversichert

Private Krankenkassen übernehmen in der Regel problemlos die Kosten für eine Psychotherapie. Dazu muss lediglich ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Die jeweiligen Bedingungen sind jedoch sehr unterschiedlich, weshalb Sie vor Aufnahme einer Therapie folgende Informationen bei Ihrer Kasse einholen sollten:

  1. Ist eine PT im Leistungsumfang enthalten?
  2. Wieviele Stunden sind vorgesehen?
  3. Werden die Kosten vollumfänglich oder nur anteilig erstattet?
  4. Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Bei weiteren Fragen und der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne.

Beihilfe

Für Beamtinnen und Beamte übernimmt die Beihilfe anteilig Kosten der Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragstellung. 

Den Antrag sowie weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.

Die Kosten für die ersten fünf "Probesitzungen" (Probatorik) übernimmt die Beihilfe ohne Antragstellung. 

 Bundeswehr 

Soldatinnen und Soldaten  können sich direkt an eine Privatpraxis wenden. Sie benötigen für ein Erstgespräch eine Kostenübernahmeerklärung durch den Truppenarzt/die Truppenärztin.

Die ersten fünf Probesitzungen (Probatorik) werden dann übernommen. Für die Bewilligung weiterer Therapiesitzungen muss ein Bericht an den/die Truppenarzt/Ärztin erfolgen.

Selbstzahlende

Hier besteht lediglich ein Vertrag zwischen Klient*in und Therapeutin. Der Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP). Für ein Erstgespräch berechne ich 100,55 (2,3-facher Satz), für alle weiteren Sitzungen 131,16 (3,0-facher Satz).

 

Info

Abweichend vom regulären 2,3-fachen Stundensatz kann es vorkommen, dass Privatpraxen einen bis zu 3,5-fachen Satz abrechnen. Solche gesteigerten Stundensätze sind meist nicht Ausdruck einer erhöhten Geldaffinität. Vielmehr werden sie von den Berufsverbänden aufgrund massiv veralteter Honoraranpassungen im Vergleich zu niedergelassenen Kassentherapeuten empfohlen und sollen dazu beitragen, möglichen Benachteiligungen vorzubeugen.

Hintergründe: "Einkommensverluste durch Privatbehandlungen"

Die nächsten Schritte

Der nachfolgend geschilderte Weg stellt einen Ablauf mit Antragstellung bei Privatversicherten oder Behilfeberechtigten dar. Für Selbstzahlende entfällt die Antragstellung.

Telefonkontakt oder E-Mail

Sie rufen mich an oder schreiben mir eine Mail, ich melde mich bei Ihnen zurück und wir klären in einem ersten unverbindlichen Kontakt Ihr Anliegen.

Das Gespräch ist kostenfrei.

Erstgespräch

In einem 50-minütigen Erstgespräch machen wir uns einen Überblick über Ihre Situation, erörtern Symptome und mögliche Ziele und klären, ob wir gemeinsam arbeiten möchten.

Die Kosten dieses Gesprächs übernimmt Ihre private Versicherung oder Beihilfe.

Probatorik

In diesen vier weiteren "Probesitzungen" (Probatorik) prüfen wir Ihre Symptome, überlegen mögliche Diagnosen und formulieren konkrete Behandlungsziele und -Wünsche. Wir erstellen eine Behandlungsplan.

Therapiebeginn

Nach Antragstellung und Bewilligung durch Ihre Versicherung beginnen wir mit der "eigentlichen Arbeit", der Therapie.